Umtauschfrist für Führerscheine endet
06.01.2026Am 19. Januar 2026 endet die Übergangsfrist zur Nutzung alter Führerscheine für einen Teil der Inhaber. Betroffen sind Papierführerscheine und Kartenführerscheine mit Ausstellungsdatum bis zum 18.01.2013.
Die Frist ist in zwei Bereiche unterteilt:
1. Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998
Hier erfolgte der Umtausch nach Geburtsjahrgang. Die Papier-Führerscheine der Geburtsjahrgänge ab 1971 lief die Frist bereits am 19. Januar 2025 aus. Dies war die letzte Kohorte, die einen Umtausch durchführen musste. Seither müssten alle bis zum 31.12.1998 ausgestellten Führerscheine getauscht sein.
2. Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab 1. Januar 1999
Aktuell läuft der Umtausch der Führerscheine, die nachfolgend ausgestellt wurden.
Zum 19. Januar 2026 endet die Umtauschfrist für Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum aus den Jahren 1999 bis einschließlich 2002.
Zum 19. Januar 2027 endet die Umtauschfrist für Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum aus den Jahren 2002 bis einschließlich 2004.
Eine Besonderheit gilt für Geburtsjahrgänge vor 1953: Hier gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033.
Die Frist betrifft „lediglich“ die vorliegende Ausfertigung des Führerscheins. Die Fahrerlaubnisse für die Fahrerlaubnisklassen gelten weiterhin unverändert. Betroffene Führerscheininhaber sollten zeitnah eine Verlängerung beantragen, falls noch nicht geschehen.
Für den Umtausch nötige Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- aktueller Führerschein
- 25-30 € für die Bearbeitungsgebühr
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, falls der Führerschein nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt wurde
Neue Führerscheine: Ablaufdatum beachten
Wer einen „neuen“ Führerschein hat, sollte das Feld 4b auf der Karte beachten. Alle Führerscheine haben seit dem 19. Januar 2013 ein Gültigkeitsdatum eingetragen. Ähnlich dem Personalausweis, laufen auch Führerscheine seither ab. Die Gültigkeit der Karte ist auf 15 Jahre ab Ausstellung begrenzt.
Die Inhaber von besonderen Fahrklassen (z. B. LKW-Fahrklassen) müssen kürzere Fristen beachten. Hier ist eine Verlängerung alle fünf Jahre erforderlich. Das Ende dieser Frist auf der Rückseite in der Spalte 11 eingetragen.
Quellen:
https://www.badische-zeitung.de/was-sich-im-jahr-2 026-fuer-ihren-geldbeutel-aendert
https://www.kba.de/DE/Statistik/Kraftfahrer/Fahrer laubnisse/Fahrerlaubnisbestand/2025/2025_fe_kurzbe richt_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2
https://www.swr3.de/aktuell/nachrichten/auto-fuehr erschein-umtauschen-100.html
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/f aq-fuehrerschein-umtausch-1842574


