Startseite Telefon zum Menü

Ehrungen

Auf dieser Seite stellen wir Informationen zu verschiedenen Ehrungen zur Verfügung.

Die Antragsfrist für Ehrungen ist in der Regel der 31. Oktober des Vorjahres. Ehrungen sollten bis zu diesem Datum für Ehrungen des Kreis-, Landes- oder des Deutschen Feuerwehrverbandes eingereicht werden.

Falls es doch einmal kurzfristig erforderlich ist:
In Ausnahmefällen kann ein Ehrungsantrag auch kurzfristig eingereicht werden. Die rechtzeitige Ausstellung der Urkunde und die Lieferung des Ehrenzeichens sind dann jedoch nicht garantiert.
Bitte beachten Sie die Antragsfristen für die Ehrungen sowie eine ausreichende Vorlaufzeit. In der Regel sollte eine Frist von 6 Wochen zwischen Beantragung und Ehrungstermin nicht unterschritten werden.

An dieser Stelle sei auch auf unsere Publikationen zum richtigen Tragen von Orden und Ehrenzeichen verwiesen, die Sie im Bereich Publikationen und Downloads herunterladen können.
 

Kreisfeuerwehrverband

Nachfolgend ist die Ehrenordnung des Kreisfeuerwehrverbandes sowie das Antragsformular für die Ehrennadeln des Kreisfeuerwehrverbandes zum Download bereitgestellt. Das Antragsformular ist ausgefüllt und unterschrieben, im Original oder als Scan an den Kreisfeuerwehrverband zu übermitteln.

Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg

Deutscher Feuerwehrverband

Weiterführende Informationen:
Übermittlung eines Ehrungsantrags (KFV, LFV, DFV)
Über das nachfolgende Formular haben Sie die Möglichkeit, uns einen vollständig ausgefüllten Ehrungsantrag zukommen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass als Dateiformat ausschließlich das PDF-Format akzeptiert wird. Bitte scannen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag und speichern Sie ihn als PDF-Datei. Anderei Dateiformate werden aus Sicherheitsgründen ohne Rücksprache gelöscht.
(max. 10 MB)
* Pflichtfelder

Innenministerium Baden-Württemberg

Wichtiger Hinweis:
Die Ehrungen und Auszeichnungen des Innenministeriums sind nicht bei den Verbänden zu beantragen. Der Download wird hier als Service der Vollständigkeit halber angeboten. Die Anträge für diese Auszeichnungen und Ehrungen sind beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 520 Brand- und Bevölkerungsschutz, einzureichen!

Der Antrag auf Auszeichnung ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber muss bis zum 30. April des laufenden Jahres für die Ehrung in demselben Jahr eingereicht werden.