Vertreter der Unterstützungsbereiche
Dreisamtal | Florian Döll | (Buchenbach) |
Dreisamtal | Peter Rombach | (Stegen) |
Dreisamtal | Karlheinz Strecker | (Kirchzarten) |
Hochschwarzwald | Horst Bockstaller | (Titisee-Neustadt) |
Hochschwarzwald | Markus König | (Feldberg) |
Hochschwarzwald | Bernd Schwörer | (Löffingen) |
Hochschwarzwald | Reinhold Teichgräber | (Eisenbach) |
Hochschwarzwald | Michael Reiner | (Lenzkirch) |
Kaiserstuhl | Sascha Disch | (Merdingen) |
Kaiserstuhl | Achim Jenne | (Bötzingen) |
Kaiserstuhl | Christian Ott | (Breisach) |
Kaiserstuhl | Michael Sacherer | (Vogtsburg) |
Markgräflerland | Helmut Bürgelin | (Müllheim) |
Markgräflerland | Holger Mayer | (Heitersheim) |
Markgräflerland | Dietmar Salathe | (Neuenburg) |
Südlicher Breisgau | Tobias Zehr | (Hartheim) |
Südlicher Breisgau | Stefan Frei | (Sölden) |
Südlicher Breisgau | Torsten Blattmann | (Ehrenkirchen) |
Südlicher Breisgau | Felix Metzger | (Bad Krozingen) |
Leiter der Fachbereiche
Brandschutzerziehung | Christoph Fuß | (Titisee-Neustadt) |
Bürgermeister | BGM Helmut Mursa | (March) |
Ehrenabteilungen | N. N. | |
Feuerwehrfrauen | Antonia Hoch | (Glottertal) |
Feuerwehrmusik | KSF Martin Bertrandt | (Neuenburg) |
Feuerwehrsport | Ralf Grommek | (Sulzburg) |
Kreisbrandmeister | KBM Mike Hengstler | (Heitersheim) |
Kreisjugendfeuerwehr | KJL Corinna Nopper | (Bad Krozingen) |
Öffentlichkeitsarbeit | Marco Morath | (Titisee-Neustadt) |
Organigramm
Allgemeines zum Kreisfeuerwehrverband
Alle Feuerwehren des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald bilden zusammen den Kreisfeuerwehrverband Breisgau-Hochschwarzwald e.V. (KFV). Der KFV hat seinen Sitz am Ort der Landkreisverwaltung und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Freiburg als gemeinnütziger Verein eingetragen. Außerdem ist der KFV Mitglied des Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg.
Der KFV besteht aus den folgenden Organen:
- Verbandsvorstand
- Verbandsausschuss
- Verbandsversammlung.
Vereinszweck
Der satzungsgemäße Zweck des KFV ist wie folgt festgeschrieben:
- Betreuung und Förderung der Mitgliedsfeuerwehren (und hier besonders die Mitglieder selbst) sowie ihrer Jugend- und Altersabteilungen und der Musiktreibenden Züge
- Weiterbildung der Feuerwehrangehörigen sowie Austausch feuerwehrtechnischer Erfahrungen.
- Pflege der Kameradschaft innerhalb der Feuerwehren und mit allen am Brand- und Katastrophenschutz tätigen Organisationen.
- Werbung für den Feuerwehrgedanken, insbesondere durch die Verbesserung der Brandschutzerziehung und des Vorbeugenden Brandschutzes.
- Unterstützung von Feuerwehren bei der Durchführung von Kreisfeuerwehrtagen insbesondere als Mittel der Öffentlichkeitsarbeit.
- Unterstützung und Förderung des Feuerwehrhotels
Der KFV-Vorstand
Der KFV-Vorstand besteht aus:
- Dem Verbandsvorsitzenden
- den gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden der fünf Unterstützungsbereiche:
- Dreisamtal
- Hochschwarzwald
- Kaiserstuhl
- Markgräflerland
- Südlicher Breisgau
- dem Geschäftsführer
- Außerdem wird der Kreisbrandmeister in beratender Funktion zu den meisten KFV-Vorstandssitzungen eingeladen.
Der KFV-Vorstand hat folgende Aufgaben:
- Er hat die Beschlüsse der Organe des Verbandes auszuführen.
- Er besorgt die Verwaltung des Verbandes und fasst Beschlüsse über alle Verbandsfragen, soweit dafür nicht die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss oder der Vorsitzende zuständig sind.
- Er stellt den Haushaltsplan auf.
- Der Verbandsvorsitzende und die Leiter der Fachbereiche erstatten jährlich einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit – dies geschieht in der Verbandsversammlung.
- Der Geschäftsführer hat alle schriftlichen Arbeiten zu erledigen und in den Sitzungen und Versammlungen Protokoll zu führen.
- Der Geschäftsführer hat die Kasse zu verwalten und über alle Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen. Er hat die Kassenführung und den Jahresabschluss der Verbandsversammlung und dem Verbandsausschuss vorzulegen.
KFV-Ausschuss
Der KFV-Ausschuss besteht aus:
- Dem Verbandsvorstand
- Den gewählten Vertretern der der fünf Unterstützungsbereiche:
- Dreisamtal: 3
- Hochschwarzwald: 5
- Kaiserstuhl: 4
- Markgräflerland: 3
- Südlicher Breisgau: 4
- Den Leitern/der Leiterinnen der Fachbereiche (ehemals Arbeitskreise):
- Brandschutzerziehung
- Bürgermeister
- Ehrenabteilung
- Feuerwehrfrauen
- Feuerwehrmusik
- Feuerwehrsport
- Kreisbrandmeister
- Kreisjugendfeuerwehr
- Öffentlichkeitsarbeit
Der Verbandsausschuss hat folgende Aufgaben:
- Beraten und Beschließen über alle wichtigen Fragen, soweit nicht die Verbandsversammlung zuständig ist
- Vorbereiten der Verbandsversammlung und der Kreisfeuerwehrtage
- Durchführung der Beschlüsse der Verbandsversammlung
- Bestellen eines Schriftführers und Kassenführers, ggf. Geschäftsführers bzw. einer -führerin
- Bestellen der Delegierten für die Wahl des Regionalvertreters im Landesfeuerwehrverband
- Bestätigung der Wahl des Kreisjugendfeuerwehrleiters/der -leiterin
- Genehmigung der Jugendordnung der Kreisjugendfeuerwehr
- Erlass einer Geschäftsordnung
- Aufstellung eines Haushaltsplanes sowie Feststellung der jeweiligen Jahresrechnung.
- Er legt die Leiter/Leiterinnen der Fachbereiche fest.
Die KFV-Versammlung
Die KFV-Versammlung besteht aus:
- Dem KFV-Vorstand
- dem KFV-Ausschuss
- den Delegierten, die von den KFV-Mitgliedern entstand werden.
Der Delegiertenschlüssel für die KFV-Versammlung setzt sich wie folgt zusammen:
- Die Mitglieder des KFV-Vorstandes sind kraft Amtes Delegierte
- die Mitglieder des KFV-Ausschusses sind kraft Amtes Delegierte
- pro Mitgliedsfeuerwehr je ein Delegierter
- sind Abteilungen vorhanden: Pro Abteilung je ein weiterer Delegierter
- pro angefangene 30 Mitglieder einer Mitgliedsfeuerwehr je ein Delegierter
- jede Jugendfeuerwehr je ein Delegierter
- Fördermitglieder können beratend an der Versammlung teilnehmen
Weitere Regularien zur KFV-Versammlung:
- Die KFV-Versammlung findet jährlich statt und soll abwechselnd in den jeweiligen UB stattfinden
- Die Verbandsversammlung ist zwei Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung durch Rundschreiben an die Mitglieder einzuberufen
- Eine Verbandsversammlung muss ferner einberufen werden, wenn der Verbandsausschuss dies beschließt oder dies mindestens von einem Drittel der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt wird
- Die KFV-Versammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder vertreten sind. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Delegierten. Jeder Delegierte hat nur eine Stimme.
- Wahlen werden vom Verbandsvorsitzenden geleitet. Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtigten einen Wahlleiter
- Bei Satzungsänderungen müssen zwei Drittel der Mitglieder vertreten sein. Beschlüsse hierüber bedürfen einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Delegierten.
- Ist eine Verbandsversammlung nicht beschlussfähig, so ist innerhalb von 6 Wochen eine neue Verbandsversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist.
- Über die Beratung ist eine Niederschrift zu fertigen, sie ist vom Verbandsvorsitzenden gegenzuzeichnen.
- Sofern die KFV-Versammlung aus schwerwiegenden Gründen nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann, entscheidet der KFV-Ausschuss, ob die Versammlung auf einen zeitnahen Termin verschoben wird oder sie in digitaler Form abgehalten wird.
- Sofern die Verbandsversammlung nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann, entscheidet der KFV-Ausschuss, ob durchzuführende Wahlen als Briefwahl oder Online-Wahl durchgeführt werden
- Vorschläge für Neuwahlen und sonstige Anträge auf Satzungsänderungen sind mindestens eine Woche vor der KFV-Versammlung beim Verbandsvorsitzenden schriftlich einzureichen.
Aufgaben der KFV-Versammlung
- Wahl des Verbandsvorsitzenden
- Wahl von bis zu fünf gleichberechtigten stellvertretenden Verbandsvorsitzenden. Dabei sollen die fünf UB berücksichtigt werden.
- Festsetzen der Mitgliedsbeiträge
- Anerkennung des Jahresberichtes sowie Kassenberichtes und Entlastung des KFV-Ausschusses sowie des Geschäftsführers
- Wahl der Kassenprüfer
- Festlegen des nächsten Versammlungs-Ortes
- Beratung und Entscheidung sonstiger wichtiger Verbandsangelegenheiten
- Beschluss über Satzungsänderungen.