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Zivilschutz, Wehrpflicht, Operationsplan Deutschland und die Feuerwehren

15.12.2025
Der „Operationsplan Deutschland“ soll die Verteidigungsfähigkeit wichtiger Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland im Spannungs- und Verteidigungsfall aufbauen und nachhaltig aufrechterhalten. Der Plan führt die militärischen Anteile der Landes- und Bündnisverteidigung in Deutschland mit den zivilen Unterstützungsleistungen in einem operativ ausführbaren Plan zusammen. Er trifft damit die planerische Vorsorge dafür, dass im Krisen- und Konfliktfall nach erfolgter politischer Entscheidung zielgerichtet und im verfassungsrechtlichen Rahmen gehandelt werden kann. In ihm werden Verfahren, Abläufe und Zuständigkeiten festgelegt, um gemeinsam mit anderen staatlichen und zivilen Akteuren Deutschland, dessen territoriale Integrität und seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu verteidigen. Das Ziel ist einerseits die schnelle Handlungsfähigkeit über alle Ressort- und Ländergrenzen hinweg, und andererseits potenzielle Gegner abzuschrecken sowie Deutschland vor möglichen Bedrohungen zu schützen und im Ernstfall zu verteidigen.


Position des Landesfeuerwehrverbands Baden-Württemberg

Durch den Krieg in der Ukraine wird uns die mögliche Bedrohung unseres Staates und die Notwendigkeit einer Verteidigungsfähigkeit deutlich. Die Themen Zivilschutz, Wehrpflicht und der Operationsplan Deutschland (O-PLAN) sind daher in der Politik wieder sehr präsent. Die Regierung muss Entscheidungen treffen, die Administration diese Entscheidungen umsetzen. Aber damit aus dem O-PLAN kein „NULL-PLAN“ wird, müssen bestimmte Informationen geteilt und klare Positionen bezogen werden.

1. Zivilschutz
Die Feuerwehr wirkt kraft Gesetzes als Einrichtung der Gemeinde im Katastrophen-schutz mit und somit auch im Zivilschutz des Bundes. Im Kriegsfall hat der Zivilschutz die Aufgabe, die zivile Bevölkerung zu schützen. Bereits in „Vorstufen“ zum Krieg wird diese Aufgabe ggfs. notwendig. Die Klarheit, welche Aufgabe wahrgenommen wird, ist dann jedoch nicht gegeben. Bei der sogenannten hybriden Kriegsführung geschehen digitale Angriffe auf unsere Kommunikationssysteme, unsere Daten ebenso, wie Sabotageakte oder Terrorangriffe, die von feindlichen Aggressoren mehr oder weniger gesteuert werden. Darüber müssen wir uns im Klaren sein.
Leider entstehen dabei häufig Ausweichdebatten bezüglich Zuständigkeit und Finanzierung von kommunaler Gefahrenabwehr, Katastrophenschutz als Aufgabe des Landes und Zivilschutz als Aufgabe des Bundes. Die Feuerwehrverbände in Baden-Württemberg erwarten klare Entscheidungen und entschlossenes Handeln aller zuständigen Akteure bei der Ausbildung und Ausstattung der Feuerwehren. Handeln ist auf allen Ebenen gefragt. Die kommunale Ebene bringt mit den Angehörigen der Feuerwehr bereits die größte Zahl an Einsatzkräften in Katastrophenschutz und Zivilschutz ein.

2. Wehrpflicht
Bei der Wiederaufnahme der Wehrpflicht halten es die Feuerwehrverbände in Baden-Württemberg für zwingend erforderlich darauf zu achten, dass sowohl die Aufgaben der Feuerwehr nach Feuerwehrgesetz wie auch der Zivilschutz sichergestellt sind. Daher muss eine Möglichkeit bestehen, Personal der Feuerwehren sowohl im Ehrenamt als auch im Hauptamt von der Wehrpflicht freizustellen!
Da inzwischen Erfahrung durch die zeitweilige Aussetzung der Wehrpflicht fehlt, werden hier gerne Begriffe verwechselt. Es geht in keinem Fall um Kriegsdienstverweigerung, sondern darum, dass Feuerwehrpersonal für deren Aufgaben benötigt wird und daher nicht für andere Aufgaben, wie den Wehrdienst eingesetzt werden kann. Hierzu bedarf es einer bürokratiearmen Vorgehensweise.
Gleichzeitig muss klar sein, dass Einsatzkräfte, die für den Dienst in der Feuerwehr vorgesehen sind, nicht gleichzeitig noch für andere Dienste eingeplant werden dürfen. Inzwischen sind viele Angehörige der Feuerwehr parallel Mitglied bei Hilfsorganisationen, oder als Reservist in der Bundeswehr oder beruflich beispielsweise bei der Polizei tätig. Sehr häufig bringen diese Mehrfach-Verwendungen Vorteile: Man kennt die Köpfe über Organisationen hinweg besser und hat ein breiteres Fachwissen. Die tatsächliche Verwendung jedoch, wenn Personalressourcen knapp werden, muss feststehen. Hierzu müssen eventuell gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Es bedarf einer bürokratiearmen Vorgehensweise, um Feuerwehrangehörige bereits von der Musterung und damit vom Wehrdienst zu befreien, weil sie sich zu einem langen Dienst gemäß Feuerwehrgesetz bei der Feuerwehr verpflichtet haben.

3. Operationsplan Deutschland
Den meisten Kräften im Feuerwehrwesen sind die Ziele aus dem O-PLAN nur sehr oberflächlich bekannt. Zurecht sind Details als geheim eingestuft. Aus dem O-PLAN ergeben sich jedoch viele Aufgaben für alle Verwaltungsebenen. Die Feuerwehrverbände in Baden-Württemberg erwarten vom Bundes- und Landes-Innenministerium eine klare Festlegung zu Aufgaben der Feuerwehren in diesem Rah-men. Dies kann zunächst der Einsatz der Feuerwehr nach Feuerwehrgesetz sein. Es entstehen Herausforderungen im Zusammenhang mit Einsätzen bei den Streitkräften, wenn dort Einsatzsituationen für die Feuerwehr nach Feuerwehrgesetz entstehen.
Davon zu unterscheiden ist der Einsatz im Zivilschutz. Zum Schutz der zivilen Bevölkerung hat der Zivilschutz einen Schutzstatus. Er muss geschont werden. Der Zivil-schutz darf Streitkräfte bei deren Vormarsch nicht unterstützen, sonst verliert er seinen Schutzstatus. Daher ist es besonders wichtig, dass die für den Zivilschutz vor-gesehenen Einsatzkräfte diesbezüglich ausgebildet werden. Einerseits müssen die rechtlichen Grundlagen allen klar sein, andererseits auch das Verhalten in gefährlichen Situationen, die durch kriegerische Handlungen entstehen. Entsprechende Ausbildungsinhalte könnten problemlos im Online-Format durch den Bund zur Verfügung gestellt werden. Für die Ausbilder der Feuerwehr werden Multiplikatoren-Schulungen notwendig. Hier entsteht finanzieller Aufwand, der vom Bund übernommen werden muss.
Feuerwehr-Personal in den Aufsichtsbehörden und in den Kommunalverwaltungen hat bei der Bewältigung der Corona-Pandemie bewiesen, dass Feuerwehrleute höchst leistungsfähige Allrounder sind und daher als Krisenmanager in vielen Bereichen eingesetzt werden können. Wenn es in Behörden um die Umsetzung des O-PLAN, beispielsweise die zivile Alarmplanung, geht, muss darauf geachtet werden, dass Personal, welches dem Zivilschutz zugeordnet wird, keine Aufgaben erhält, durch die der Schutzstatus verloren geht. Andererseits ist es sehr wichtig, dass eine enge Abstimmung zwischen Zivilschutz und Verteidigungsaufgaben erfolgt, um beide Aufgaben ausführen zu können, ohne dass eine der Seiten gestört wird.
Ebenso ist es erforderlich, dass die Einsatzmittel für den Zivilschutz vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Einsatzfahrzeuge sind teilweise sehr alt, Persönliche Schutzausrüstung unvollständig, die ohnehin nicht ausreichende Sollstärke von Fahr-zeugen ist nicht gewährleistet. Hier wird, quasi sehr bequem, auf Einsatzmittel zu-rückgegriffen, die von den Kommunen für die kommunale Gefahrenabwehr beschafft worden sind.
In einzelnen Fällen mag dies funktionieren. Für den Zivilschutz ist jedoch auch spezielle Ausrüstung gefordert. Die Feuerwehren sind bereit, diese Aufgaben zu übernehmen. Alle kommunalen Einsatzmittel so auszulegen, dass auch alle Katastrophenschutz- und Zivilschutzaufgaben erfüllt werden können, darf jedoch von Land und Bund nicht erwartet werden.


Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg (LFV), als auch der Kreisfeuerwehrverband Breisgau-Hochschwarzwald vertreten diese Positionen gegenüber Kommunen, Landkreisen und Land. Der LFV bittet den Deutschen Feuerwehrverband, diese Positionen gegenüber der Bundesregierung so zu vertreten. Aber auch die Feuerwehrangehörigen an der Basis können sich diese Forderungen gerne zu eigen machen.